Berufsunfähigkeitsversicherung


Jeder vierte Angestellte und jeder dritte Arbeiter wird laut Bundesversicherungsanstalt für Arbeit im Laufe seines Erwerbslebens berufsunfähig.
Im Falle der Berufsunfähigkeit gibt es für all diejenigen, die nach dem 01. Januar 1961 geboren sind, keine staatliche Unterstützung mehr.

Ist man gegen solch einen Fall nicht privat abgesichert, steht man schnell vor dem finanziellen Chaos und muss sich auf „Hartz-IV-Niveau“ begeben. Bei einer Berufsunfähigkeit von 50% zahlt die Berufsunfähigkeitsversicherung eine vorher vertraglich festgelegte monatliche Rente. Diese sollte rd. 80 % des Nettogehalts entsprechen.

Damit können die laufenden Kosten weiter bezahlt werden, auch wenn man in seinem Beruf kein Geld mehr verdienen kann.
Da gerade für Berufsbilder wie Maurer, Dachdecker, Schornsteinfeger oder andere ähnliche stark körperlich tätige Berufe die Beiträge sehr hoch sind, gibt es dafür spezielle Angebote, die den Schutz bezahlbar machen.

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