Alle Versicherten haben grundsätzlich den gleichen Leistungsanspruch, dessen Umfang im Sozialgesetzbuch V (SGB V) festgelegt ist.
Jeder Versicherte hat das Recht, der Krankenkasse seiner Wahl beizutreten.
Ungefähr 95 % der Leistungen sind bei jeder Krankenkasse gleich.
Lassen Sie die restlichen 5 % über Ihre Wahl entscheiden.
Kriterien sind z.B. die professionelle Zahnreinigung (Erstattung in Höhe von 50 € p.a. unabhängig von Bonusprogrammen), Prämiensysteme, Bonusprogramme.